Theorie

Völkerrecht: Der Bruch des Gleichgewichts

Die internationale Ordnung ist im Jahr 2026 durch die Delegitimierung des universalistischen Völkerrechts ob seiner selektiven Anwendung, den Übergang vom bipolaren Abschreckungsgleichgewicht zu einer nuklearen Schwellenzonenpolitik im Nahen Osten sowie innenpolitische Rückbindungseffekte auf die außenpolitische Handlungsfähigkeit westlicher Demokratien gekennzeichnet. Deutschland gerät unter Bundeskanzler Friedrich Merz in eine Konstellationsfalle, in der realpolitische Zwänge den normativen außenpolitischen Konsens der Berliner Republik zunehmend untergraben.

I. Die Rückkehr der Systemfrage: Internationale Ordnung unter Druck

Das normative Gerüst der liberalen Weltordnung, das seit 1945 den Referenzrahmen internationaler Politik bildete, ist im Jahr 2026 nicht mehr das, was es einmal war – ein geteilter Konsens über die Spielregeln zwischenstaatlicher Interaktion. Was sich gegenwärtig beobachten lässt, ist keine Systemkrise im Sinne einer akuten Zusammenbruchsdynamik, sondern etwas Subtileres und in gewisser Hinsicht Bedrohlicheres: die schleichende Erosion der Legitimationsgrundlagen jener Ordnung, deren formale Strukturen noch intakt sind, während ihr normativer Gehalt zunehmend ausgehöhlt wird.

Die Vereinten Nationen tagen noch immer in New York, der Internationale Strafgerichtshof erlässt weiterhin Haftbefehle, und die Charta der Vereinten Nationen ist als Dokument unverändert. Doch der Bedeutungsgehalt dieser Institutionen hat sich fundamental verschoben. Sie sind nicht mehr der unbestrittene Ausdruck einer geteilten Wertordnung, sondern zunehmend zu Instrumenten geworden, die mächtige Akteure selektiv nutzen, ignorieren oder diskreditieren – je nachdem, welche Kosten oder Gewinne ihre Inanspruchnahme verspricht. Was aus der Perspektive des strukturellen Realismus seit jeher als illusionäre Überhöhung zwischenstaatlicher Kooperationsmechanismen galt, erscheint heute auch denjenigen als ernüchternde Realität, die jahrzehntelang an den Institutionalismus glaubten.

Die Gleichzeitigkeit dreier Krisendynamiken erzeugt dabei einen analytisch bedeutsamen Resonanzeffekt: Der festgefahrene Abnutzungskrieg in der Ukraine, die eskalatorische Spirale im Nahen Osten und die innenpolitische Renationalisierung westlicher Demokratien sind nicht unabhängig voneinander zu verstehen. Sie verstärken sich wechselseitig und produzieren eine Systemdynamik, für die weder die liberale Institutionentheorie noch ein schlichter Rückgriff auf machtpolitischen Realismus ausreichende Erklärungsressourcen bereithält. Erforderlich ist eine analytische Rahmung, die strukturelle Zwänge, institutionelle Fehlanreize und die innenpolitischen Rückbindungseffekte internationaler Politik gleichzeitig in den Blick nehmen kann.


Der vorliegende Beitrag versucht eine solche mehrdimensionale Analyse. Er arbeitet zunächst die Legitimationskrise des Völkerrechts heraus, die sich aus dem Widerspruch zwischen normativem Anspruch und selektiver Durchsetzungspraxis ergibt. Anschließend analysiert er die sicherheitspolitische Destabilisierungsdynamik im Nahen Osten und ihre nukleare Dimension. Der dritte Teil widmet sich der deutschen Außenpolitik als Exempel für das strukturelle Dilemma westlicher Mittelmächte im Zwei-Ebenen-Spiel zwischen internationalen Verpflichtungen und innenpolitischen Stabilitätserfordernissen. Das Fazit wagt eine Prognose über die Konturen einer postnormativen Weltordnung.

II. Das Paradox der selektiven Rechtsdurchsetzung: Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und geopolitischer Praxis

Die institutionelle Architektur und ihre strukturellen Sollbruchstellen

Die Charta der Vereinten Nationen stellt einen historisch singuläres Versuch dar, zwei fundamental verschiedene ordnungspolitische Prinzipien in einem institutionellen Rahmen zu synthetisieren: das Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten und die Idee einer universellen moralisch-rechtlichen Bindung staatlichen Handelns. Dieser Versuch trägt eine innere Spannung in sich, die nicht durch institutionelles Design aufgelöst werden kann, weil sie aus der Natur der Sache selbst stammt.

Das allgemeine Gewaltverbot nach Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta und das Selbstverteidigungsrecht gemäß Art. 51 markieren diese Spannung präzise. Auf der einen Seite steht die im Westfälischen Ordnungsdenken verwurzelte Logik, wonach staatliche Souveränität und territorialer Bestand eines rigiden Schutzes bedürfen, um das Sicherheitsdilemma der Staaten zu entschärfen. Auf der anderen Seite transportiert die Charta – insbesondere durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die spätere Ausweitung des Völkerstrafrechts – die Idee individueller Verantwortlichkeit, die notfalls über staatliche Souveränität hinausgreift. Der Sicherheitsrat mit seinen fünf ständigen Vetomächten ist das institutionelle Abbild dieses Grundwiderspruchs: Er soll universale Rechtsordnung durchsetzen, ist aber so konstruiert, dass er genau dann blockiert wird, wenn die mächtigsten Akteure selbst Normverletzungen begehen oder ihre Verbündeten schützen wollen.

Diese Architektur ist kein Zufall und kein Versagen – sie ist das bewusste Ergebnis der Gründungsverhandlungen von 1945, die unter dem Diktat der Siegermächte standen.

Was Theoretiker der liberalen Institutionentheorie als konstruktiven Einstieg in eine regelgeleitete Weltordnung interpretierten, hat der kritische Strukturrealismus stets als Legitimationsmantel der Hegemonialmächte gedeutet.

Beide Lesarten greifen für sich genommen zu kurz: Die Institutionen haben in den vergangenen Jahrzehnten durchaus normative Wirkung entfaltet – aber eben selektiv und asymmetrisch.

Der Ukraine-Krieg und die Reaktivierung des Sicherheitsdilemmas

Der russische Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 markierte einen Wendepunkt, der über den konkreten Konflikt hinausweist. Er demonstrierte, dass eine Vetomacht im UN-Sicherheitsrat in der Lage ist, eine flagrante Verletzung der Kernprinzipien der Charta zu begehen und sich gleichzeitig jeder institutionellen Sanktionierung zu entziehen. Das Veto-Instrument, gedacht als Stabilitätsanker zur Verhinderung einer Konfrontation zwischen Großmächten, wurde zu einem Schutzschild für den Aggressor selbst.

Aus einer strukturell-realistischen Perspektive ist Russlands Verhalten gleichwohl nicht als irrationaler Normbruch zu verstehen, sondern als Ausdruck eines klassischen Sicherheitsdilemmas. Die sukzessive Ostausdehnung der NATO und der Europäischen Union wurde in Moskau als schleichende Einkreisung wahrgenommen, die den strategischen Pufferstatus der Ukraine beseitigte. Dies entbindet die russische Führung keineswegs von ihrer völkerrechtlichen und moralischen Verantwortung – Sicherheitsdilemma-Argumente erklären, sie rechtfertigen nicht. Aber die analytische Trennung zwischen Erklärung und normativer Bewertung ist für eine wissenschaftlich belastbare Analyse unerlässlich.

Der westliche Umgang mit diesem Krieg folgte seinerseits einer kohärenten, aber nicht widerspruchsfreien Logik. Die Instrumentalisierung des Internationalen Gerichtshofs (IGH), die Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und die Verhängung umfassender Wirtschaftssanktionen entsprechen der Idee einer dezentralen Rechtsdurchsetzung durch mächtige Akteure – einem Mechanismus, den die klassische liberale Rechtstheorie nicht vorgesehen hat, der aber in Ermangelung einer zentralisierten Exekutivgewalt als Substitut fungiert. Die entscheidende Frage, die dieser Mechanismus aufwirft, ist jene nach der Konsistenz: Wird dasselbe Recht unter denselben Bedingungen auch gegen Verbündete durchgesetzt?

Gaza, die Haager Gerichte und die Doppelstandard-Debatte

Der Krieg in Gaza und die internationale Reaktion darauf haben diese Frage mit einer Schärfe aufgeworfen, die die Legitimität der westlich geprägten Völkerrechtsordnung tiefgreifend erschüttert. Die südafrikanische Klage gegen Israel vor dem IGH wegen des Verdachts auf Völkermord sowie die Ermittlungen des IStGH wurden von zahlreichen westlichen Regierungen nicht mit derselben Energie unterstützt, die sie im Fall Russland aufgebracht hatten – im Gegenteil: Die USA blockierten oder kritisierten die Prozesse, und die europäischen Antworten blieben ambivalent.

Für die Staaten des Globalen Südens ist dieser Widerspruch keine abstrakte Frage der Rechtsphilosophie, sondern eine realpolitische Erfahrung kolonialer Kontinuität.

Die Formel von der „regelbasierten Ordnung“, die westliche Regierungen inflationär benutzen, erscheint aus dieser Perspektive als semantische Kodierung eines selektiven Hegemonieinteresses: Regeln für andere, Ausnahmen für sich und die eigenen Verbündeten. Dabei spielt die Frage, ob diese Wahrnehmung in jedem Einzelfall empirisch zutreffend ist, politisch eine geringere Rolle als die Tatsache, dass sie sich als strukturelles Muster etabliert hat.

Im Januar 2025 reagierten eine Reihe von Staaten aus dem Globalen Süden – darunter Südafrika, Kolumbien, Malaysia und Bolivien – mit der Gründung der sogenannten „Hague Group“, einer Koalition, die die eigenständige Durchsetzung von IGH-Entscheidungen durch diplomatische und wirtschaftliche Druckmittel gegenüber Israel koordinieren will. Was hier entsteht, ist kein Angriff auf das Völkerrecht als solches, sondern der Versuch seiner Entmonopolisierung: Das Recht soll nicht länger exklusiv durch westliche Mächte interpretiert und angewandt werden. Die liberale Institutionentheorie, die auf die integrative Kraft universaler Rechtsprinzipien setzt, wäre gut beraten, diese Entwicklung nicht als Anzeichen eines allgemeinen Normverfalls zu deuten, sondern als Rückkopplung ihrer eigenen universalistischen Prämissen gegen ihre selektive Anwendung.

Dennoch: Die Fragmentierung der Rechtsdurchsetzung in konkurrierende geopolitische Lager birgt das Risiko einer „Normlessness“ – eines Zustands, in dem nicht Normen fehlen, aber ihre bindende Kraft durch die Pluralisierung ihrer Interpreten erodiert. Die kritisch-institutionalistische Forschung hat diesen Zusammenhang als „Institutional Decay“ beschrieben: Institutionen verfallen nicht durch formale Abschaffung, sondern durch die Entkoppelung ihrer Verfahren von einer geteilten normativen Praxis.

III. Eskalationslogik im Nahen Osten: Abschreckung am Kipppunkt

Vom stabilen Gleichgewicht zur Spiraldynamik

Die sicherheitspolitische Lage im Nahen Osten weist im Frühjahr 2026 eine Qualität auf, die sich von früheren Phasen der Instabilität strukturell unterscheidet: Die Abschreckungsmechanismen, die über Jahrzehnte trotz massiver Spannungen eskalatorische Entgrenzungen verhindert haben, sind nicht mehr stabil. Dies ist das zentrale Ergebnis einer spieltheoretischen Analyse der aktuellen Konstellation.

Stabile Abschreckung beruht auf zwei Bedingungen: der Glaubwürdigkeit der Androhung wechselseitiger Bestrafung und der geteilten Präferenz für den Status quo gegenüber einer unkontrollierten Eskalation. Beide Bedingungen sind in der israelisch-iranischen Konfrontation nach dem 12-Tage-Krieg von 2025 und den militärischen Schlägen im Frühjahr 2026 nicht mehr zuverlässig gegeben. Das gemeinsame Fundament eines rationalen Abschreckungskalküls – die Gewissheit, dass die andere Seite die Kosten einer Eskalation scheut – ist brüchig geworden. Stattdessen dominiert eine Logik kalkulierter Nadelstiche, die darauf abzielt, das Gleichgewicht sukzessive zu eigenen Gunsten zu verschieben, ohne eine offene Konfrontation auszulösen. Dieses Muster entspricht dem, was in der Eskalationstheorie als „salami tactics“ in einer Hochspannungsumgebung beschrieben wird – mit dem fundamentalen Unterschied, dass die Fehlertoleranz bei nuklear ambitionierten Akteuren exponentiell abnimmt.

Die koordinierte US-israelische Operation „Epic Fury“ vom Februar 2026 gegen iranische Infrastruktur markiert in dieser Logik einen Versuch, Eskalationsdominanz wiederherzustellen. Die strategische Botschaft lautete: Die Kosten iranischer Provokationen übersteigen den Nutzen. Die Risikokalkulierung setzt jedoch voraus, dass der Gegner dieselbe Nutzenfunktion teilt und rational auf Signale reagiert. Gerade unter Bedingungen innenpolitischen Drucks, ideologischer Aufladung und unvollständiger Information ist diese Annahme fragil.

Die nukleäre Dimension und die Fragilität religiöser Doktrinen

Die schwerwiegendste strategische Variable in der aktuellen Konstellation ist die mögliche Neubewertung der iranischen Nukleardoktrin. Der Oberste Führer hat die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen bislang durch eine religiöse Fatwa untersagt. Diese Fatwa war stets mehr als ein theologisches Dokument: Sie erfüllte eine strategische Funktion, indem sie die Kosten eines Atomwaffenprogramms – internationale Isolation, Sanktionen, militärische Prävention – mit dem Argument religiöser Unzulässigkeit internalisierte.

Die Logik des „Regime-Expediency“ – die im schiitischen Rechtssystem verankerte Doktrin, wonach staatliche Überlebenserfordernisse religiöse Normen überlagern können – bietet indes einen institutionalisierten Ausweg aus dieser Bindung. Dass Ende 2024 fast vierzig iranische Parlamentsabgeordnete den Nationalen Sicherheitsrat aufforderten, die Atomwaffenoption offiziell zu prüfen, und dass hochrangige Berater des Obersten Führers eine Anpassung der Militärdoktrin für den Fall existenzieller Bedrohung öffentlich nicht mehr ausschließen, ist in diesem Kontext kein rhetorischer Exzess, sondern ein Indikator für einen realen Strategieprozess.

Der Iran verfügt nach übereinstimmenden Geheimdiensteinschätzungen über Vorräte an auf 60 Prozent angereichertem Uran, das innerhalb weniger Wochen auf die waffenfähige Stufe weiterverarbeitet werden könnte. Die Drohung mit dem nuklearen Breakout fungiert damit bereits ohne vollständige Realisierung als strategisches Instrument – als ultima-ratio-Signal, das die Kosten eines Angriffs auf eine existenzielle Ebene hebt. Für die Nonproliferationsarchitektur bedeutet dies: Selbst wenn der Iran die Schwelle nicht überschreitet, hat das Spiel mit dieser Schwelle bereits eine Destabilisierung der regionalen und globalen Abschreckungsordnung bewirkt.

Aus einer strukturell-realistischen Perspektive ist der Wunsch nach der Bombe unter diesen Umständen nicht irrational. Nordkorea hat gezeigt, dass nuklearer Besitz vor Regimewechsel schützt; Libyen hat gezeigt, was passiert, wenn man ihn aufgibt. Diese Lernlogik ist für iranische Sicherheitsstrategen präsent – und sie wird durch die wahrgenommene Asymmetrie in der westlichen Rechtsdurchsetzung noch verstärkt: Wer Atomwaffen hat, wird anders behandelt als wer sie anstrebt.

Ökonomische Übertragungskanäle und die europäische Verwundbarkeit

Die sicherheitspolitische Instabilität im Nahen Osten hat nicht nur militärische, sondern massive ökonomische Auswirkungen, die die außenpolitische Handlungsfähigkeit Europas direkt beschränken. Die zeitweilige Einschränkung des Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormus hat die Ölmärkte schockartig bewegt und die Brent-Rohölpreise auf Niveaus getrieben, die für die europäische Volkswirtschaft erhebliche Transmissionseffekte auslösen.

Simulationen zeigen, dass ein dauerhafter Ölpreis von 150 US-Dollar pro Barrel einen BIP-Verlust für Deutschland von bis zu 1,3 Prozent über die Jahre 2026 und 2027 bedeuten würde, verbunden mit einer zusätzlichen Inflation von fast zwei Prozentpunkten und einem wirtschaftlichen Gesamtschaden in der Größenordnung von 80 Milliarden Euro. Besonders kritisch wirken sich Dieselpreissprünge auf Logistikketten und mittelständische Produktionsunternehmen aus. Hinzu kommt die strukturelle LNG-Abhängigkeit Europas von Katar und anderen Golfstaaten: Ein signifikanter Anstieg der Gaspreise könnte das reale BIP in Deutschland um weitere über ein Prozent senken.

Diese Zahlen sind keine abstrakten Modellgrößen, sondern politische Realitäten. Sie bilden den ökonomischen Kontext, in dem die innenpolitische Stimmung kippt und die Bereitschaft zur außenpolitischen Solidarität in Mitleidenschaft gezogen wird. Die geopolitischen und die wirtschaftlichen Risikoebenen sind in einem Maße verknüpft, das klassische Disziplinengrenzen zwischen Sicherheitsforschung und Politökonomie analytisch überschreitet.

IV. Deutschland im Zwei-Ebenen-Spiel: Zwischen internationaler Verantwortung und innenpolitischer Erosion

Die theoretische Rahmung: Putnam und die Logik der Win-Sets

Die Analyse der deutschen Außenpolitik im Jahr 2026 profitiert vom analytischen Instrumentarium der Zwei-Ebenen-Spieltheorie, die Robert Putnam in seinem grundlegenden Aufsatz von 1988 entwickelte. Internationale Verhandlungen und außenpolitische Entscheidungen sind demnach nicht nur als Interaktion zwischen Regierungen zu verstehen, sondern stets auch als Ergebnis innenpolitischer Ratifizierungsprozesse. Eine Einigung auf internationaler Ebene ist nur dann stabil, wenn sie im sogenannten „Win-Set“ der innenpolitischen Mehrheitskoalition liegt – dem Bereich möglicher Einigungen, der für eine innenpolitische Mehrheit akzeptabel ist.

Das analytisch Interessante an diesem Rahmen ist, dass die Größe des Win-Sets die Verhandlungsstärke des Akteurs auf internationaler Ebene nicht notwendig erhöht, sondern unter Umständen verringert: Ein Verhandlungsführer, dessen Win-Set groß ist, kann leichter Einigungen erzielen, signalisiert damit aber auch eine hohe Kompromissbereitschaft. Umgekehrt kann ein kleines Win-Set – ausgelöst durch eine restriktive innenpolitische Konstellation – paradoxerweise Verhandlungsstärke generieren, weil der Verhandlungsführer glaubwürdig signalisieren kann, dass er keinen weiteren Spielraum hat. Im deutschen Fall ist das Win-Set im Jahr 2026 aus einem anderen Grund geschrumpft: nicht als strategisches Instrument, sondern als Ausdruck einer realen Verengerung des gesellschaftlichen Konsenses über die Ziele und Mittel deutscher Außenpolitik.

Die politische Tektonik: Ampel-Ende, Zeitenwende und die Wahl von 2025

Das Zerbrechen der Ampel-Koalition Ende 2024 und die anschließenden vorgezogenen Bundestagswahlen haben die außenpolitischen Koordinaten der Bundesrepublik neu justiert. Die Regierung unter Kanzler Friedrich Merz steht vor der Aufgabe, in einer Phase außergewöhnlicher internationaler Anforderungen mit einer innenpolitischen Konstellation umzugehen, die in ihrer Komplexität ohne direktes Vorbild in der Geschichte der Berliner Republik ist.

Die „Zeitenwende“-Rhetorik, die Bundeskanzler Scholz im Februar 2022 prägte, hatte zunächst einen breiten gesellschaftlichen Resonanzraum. Sie artikulierte die Bereitschaft, die sicherheitspolitischen Prämissen der deutschen Außenpolitik fundamental zu überdenken. Drei Jahre später ist dieser Konsens unter dem Druck steigender Energiekosten, Inflationsbelastungen und sozialer Verteilungskonflikte deutlich fragmentiert. Die „Zeitenwende“ wird im öffentlichen Diskurs nicht mehr primär als sicherheitspolitische Notwendigkeit verhandelt, sondern als ökonomische Bürde – insbesondere in westdeutschen Flächenländern, wo die Industrie strukturell unter Energiekostenerhöhungen leidet.

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg vom 8. März 2026 liefert dafür das jüngste empirische Signal: Die AfD erzielte mit rund 18,8 Prozent einen Zugewinn von über neun Prozentpunkten gegenüber 2021. Die SPD kollabierte auf 5,5 Prozent, die FDP fiel aus dem Landtag. Das Ergebnis spiegelt nicht allein bundespolitische Stimmungen, sondern auch eine tiefere Verschiebung in der Wahrnehmung außenpolitischer Prioritäten: Wählerinnen und Wähler, die ihre wirtschaftliche Situation als zunehmend prekär erfahren, messen der internationalen Normverantwortung Deutschlands einen geringeren Eigenwert bei als jene, die in stabilen ökonomischen Verhältnissen leben.

Das schrumpfende Win-Set und die Realpolitisierung der deutschen Außenpolitik

Kanzler Merz hat unter diesen Bedingungen bereits früh Pflöcke eingeschlagen, die die Reichweite des deutschen Engagements begrenzen. Die Feststellung, dass ein EU-Beitritt der Ukraine bis 2027 „ausgeschlossen“ sei und dass Friedensverhandlungen „absolute Priorität“ hätten, ist nicht primär als normative Aussage über die Ukraine zu verstehen, sondern als Signal an die innenpolitische Konstellation. Es kommuniziert eine Bereitschaft zur Dosierung des deutschen Engagements, die dem realen Handlungsspielraum der Regierung entspricht.

Dies ist eine außenpolitische Entscheidung von erheblicher Tragweite. Wenn Deutschland – die größte Volkswirtschaft der EU und traditionell der Transmissionsriemen zwischen atlantischer Sicherheitslogik und europäischer Integrationstiefe – in einer Phase maximaler Anforderungen auf eine Verwaltung von Gleichgewichten umschwenkt statt auf eine Gestaltung von Ordnung, hat das Konsequenzen für das gesamte europäische Handeln. Der EU-Beitrittshorizont der Ukraine ist dabei weniger eine technische Frage der Kopenhagener Kriterien als ein strategisches Signal: Wird die Ukraine als künftiger integraler Bestandteil Europas betrachtet, oder bleibt sie ein interessierter Nachbar in einem gespannten Grenzraum? Die Antwort auf diese Frage definiert die Art der Unterstützung, den Charakter der Sicherheitsgarantien und die Verhandlungslogik mit Moskau.

Hinzu kommt der Druck aus den populistischen Rändern. Das Bündnis Sahra Wagenknecht und die AfD verfolgen in der Außenpolitik trotz sonstiger Differenzen eine strukturell ähnliche Logik: Abkehr vom universalistischen Wertemandat, Relativierung der Unterstützung für die Ukraine, Plädoyer für einen pragmatischen Interessenausgleich mit Russland. Diese Positionen, die noch vor wenigen Jahren an den außenpolitischen Rand gedrängt worden wären, sind durch Wahlergebnisse in die Mitte des parlamentarischen Raums gerückt und damit zu einer Variable in der Koalitionsarithmetik geworden. Sahra Wagenknechts Signal, die „Brandmauer“-Politik gegenüber der AfD bei Sachfragen nicht aufrechtzuerhalten, erhöht den Druck auf die Mitte-Parteien weiter, ihre Positionen in Richtung einer nationalen Interessenpolitik zu verschieben.

Der strukturelle Realismus würde hier von einem Anpassungsprozess sprechen, der aus systemischen Zwängen resultiert: Staaten passen ihre Außenpolitik an die veränderte Machtverteilung und die eigenen Kapazitätsgrenzen an. Die normative außenpolitische Theorie hingegen würde daran erinnern, dass nicht alle Anpassungen gleich riskant sind und dass die Kosten des Rückzugs aus der institutionellen Ordnungsverantwortung in der Regel erst mit zeitlicher Verzögerung sichtbar werden – nämlich dann, wenn die Institutionen, von denen man selbst profitiert hat, durch den kumulativen Abzug von Unterstützung nachhaltig geschwächt wurden.

Der Trump-Faktor und die transatlantische Auszahlungsmatrix

Die Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus hat die strategische Umgebung, in der europäische Außenpolitik operiert, fundamental verändert. Die Trump-Administration verfolgt einen explizit transaktionalen Ansatz: Sicherheit ist keine kollektive Leistung, sondern eine Dienstleistung gegen Gegenleistung. Die massive Reduktion der US-militärischen Unterstützung für die Ukraine und der sogenannte „20-Punkte-Plan“ zur Konfliktbeendigung – der die aktuelle Kontaktlinie als Waffenstillstand anerkennt, die ukrainische Armee auf 600.000 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und einen US-geführten Friedensrat vorsieht – sind der konsequente Ausdruck dieser Logik.

Für Europa bedeutet dies eine Neuverhandlung der transatlantischen Arbeitsteilung unter ungünstigen Bedingungen. Wenn Washington und Moskau bilateral ein Arrangement treffen, das europäische Sicherheitsinteressen marginalisiert, ist Europa mit einer Wahl konfrontiert, die es zu vermeiden gehofft hatte: entweder dem Arrangement de facto zuzustimmen und die eigene sicherheitspolitische Marginalität zu akzeptieren, oder eigenständige europäische Abschreckungskapazitäten aufzubauen, die in den gegebenen Zeitrahmen der Haushaltspolitik kaum passen.

Kanzler Merz‘ Aussage, Deutschland müsse die „stärkste konventionelle Armee in Europa“ entwickeln, ist in diesem Kontext als strategische Reaktion auf die transatlantische Verschiebung zu lesen. Sie ist ambitioniert, aber sie verschweigt das strukturelle Problem: Rüstungsinvestitionen in der erforderlichen Größenordnung konkurrieren mit sozialpolitischen Prioritäten, deren Zurückstellung wiederum die innenpolitische Instabilität verschärft, die bereits jetzt das Win-Set der deutschen Außenpolitik verengt. Es ist ein Kreislauf, aus dem es keinen einfachen Ausweg gibt.

V. Fazit: Postnormative Ordnung und die Rückkehr zur Interessenpolitik

Die Analyse der drei Krisendimensionen – völkerrechtliche Delegitimierung, nahöstliche Eskalationsdynamik und innenpolitische Rückbindungseffekte – ergibt ein zusammenhängendes Bild. Die internationale Ordnung im Jahr 2026 befindet sich in einem Übergangszustand, der weder als bloße Systemkrise noch als Rückkehr zu einer einfachen Machtpolitik des 19. Jahrhunderts beschreibbar ist. Was entsteht, ist etwas Hybrides: eine Ordnung, in der formale Institutionen fortbestehen und partiell funktionieren, in der aber der normative Konsens, der diesen Institutionen Bindungskraft verleiht, sich zunehmend verflüchtigt.

Die liberale Institutionentheorie, die auf die Eigendynamik internationaler Regime und ihre sozialisierenden Effekte auf staatliches Verhalten gesetzt hat, wird durch diese Entwicklung nicht widerlegt, aber in ihren Grenzen sichtbar gemacht. Institutionen können normative Bindung nur dann erzeugen und erhalten, wenn die mächtigsten Akteure bereit sind, sie auch gegen eigene Interessen zu respektieren. Diese Bereitschaft ist schwächer geworden, weil der Preis ihrer konsistenten Einhaltung in einem Kontext gestiegener geopolitischer Konkurrenz als zu hoch empfunden wird.

Die Herausforderung für westliche Außenpolitik besteht darin, dass die Abkehr vom normativen Universalismus die Legitimationsbasis der eigenen Ordnungsrolle untergräbt.

Wer Recht nur dann einfordert, wenn es nützt, kann nicht mehr glaubwürdig als Hüter einer regelbasierten Ordnung auftreten.

Die Entstehung eigenständiger Rechtsdurchsetzungskoalitionen im Globalen Süden ist nicht Ausdruck einer antiwestlichen Grundhaltung, sondern die logische Reaktion auf eine erfahrene Asymmetrie. Dass diese Entwicklung ihrerseits das Risiko einer Fragmentierung in konkurrierende Normordnungen birgt, macht sie nicht weniger verständlich.

Für Deutschland ergibt sich daraus ein doppeltes Dilemma. Als exportabhängige Volkswirtschaft mit verfassungsrechtlich verankerten Friedens- und Multilateralismuspflichten kann die Bundesrepublik weder auf internationale Institutionen verzichten noch allein sicherheitspolitisch handeln. Gleichzeitig schränkt die innenpolitische Erosion des außenpolitischen Konsenses den Handlungsspielraum ein. Die Kanzlerschaft Merz wird zeigen müssen, ob es gelingt, einen außenpolitischen Kurs zu entwickeln, der die realpolitischen Zwänge der gegenwärtigen Konstellation anerkennt, ohne die normativen Grundlagen zu opfern, von denen Deutschlands internationale Stellung seit 1949 zehrt.

Die Prognose für die kommenden zwölf bis achtzehn Monate ist keine optimistische: Das fatale Gleichgewicht in der Ukraine wird durch US-transaktionale Politik und europäische Erschöpfung unter erheblichem Druck stehen. Im Nahen Osten droht das Zusammentreffen von Eskalationslogik und nuklearer Ambition die Risikoarchitektur zu beschädigen, auf der regionale Stabilität zuletzt noch ruhte. Und in Deutschland wird die Regierung zunehmend zwischen internationalen Verpflichtungen und innenpolitischen Stabilitätserfordernissen zerrieben, ohne dass eine konsistente Strategie erkennbar ist, die beides miteinander versöhnt.

Das Jahr 2026 markiert nicht das Ende der liberalen Weltordnung, aber es markiert das Ende einer Ära, in der der Universalismus als selbstverständliche Außenpolitikoption gelten konnte. Was folgt, ist eine Phase, in der strategische Flexibilität wichtiger wird als Normtreue, Resilienz wichtiger als Integration, und nationale Interessenkalkulation wichtiger als kollektive Ordnungsverantwortung. Ob diese Phase transitorisch ist oder den Beginn einer stabilen postnormativen Ordnung darstellt, wird von den politischen Entscheidungen der nächsten Jahre abhängen – und von der Bereitschaft, die Kosten einer Rückkehr zur Interessenpolitik ehrlich zu benennen.

Ausgewählte Literatur

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